Als entscheidend für die Aufrechterhaltung der Absatzmöglichkeiten erwies sich insbesondere die Zusage der Stahl- und Stromindustrie, die inländische Steinkohle gegenüber der eigentlich billigeren Importkohle zu bevorzugen. „Hüttenvertrag" und „Jahrhundertvertrag" bezeichneten Wege, die industriellen Abnehmer an die deutsche Kohle zu binden, allerdings wurden im Falle der Stromwirtschaft die dabei gemachten Einbußen mit dem „Kohlepfennig“ an den Endverbraucher weitergegeben. Wichtigste Konsequenz des Ruhrkohlenkompromisses war, dass die Industrie so verkleinert wurde, dass sie wirtschaftlich blieb, es aber gleichzeitig nicht zu Massenentlassungen kommen sollte und niemand ins „Bergfreie" fiel. Dazu gehörten etwa Verbundmaßnahmen von Schachtanlagen, die Verlegung der jüngeren Belegschaften auf anderen Zechen nach Stilllegungen oder auch die forcierte Aufforderung an Mitarbeiter, mit Unterstüzung des Unternehmens in andere Branchen zu wechseln.