Seit 1955 schloss die Bundesrepublik mit vielen süd- und südosteuropäischen sowie mit wenigen außereuropäischen Staaten Abkommen über die Anwerbung von Arbeitskräften ab. Da diese nur für eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik bleiben sollten, wurden sie als „Gastarbeiter“ bezeichnet. Nach Abschluss der Anwerbevereinbarung mit der Türkei wurden die Türken rasch die mit erheblichem Abstand größte Gruppe ausländischer Arbeitskräfte im Steinkohlenbergbau. Andere kamen aus Italien, Griechenland oder Jugoslawien. Am weitesten von ihrer Heimat entfernt waren einige Tausend Südkoreaner und Japaner, die in den 1960er Jahren vor allem ins Ruhrgebiet und ins Aachener Revier kamen. Ende 1973 verhängte die Bundesregierung einen Anwerbestopp, der die weitere Anwerbung von Arbeitskräften in den Anwerbeländern, die nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörten, untersagte. Dennoch wuchs die Gruppe der türkischen Beschäftigten im Bergbau zunächst weiter. Die Zechen stellten weiterhin türkische Neubergleute ein, die bereits zuvor in der Bundesrepublik gearbeitet hatten. Vor allem aber begannen viele Söhne der türkischen Bergleute eine Ausbildung im Bergbau.