Mitbestimmung

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Nachdem zwischen 1933 und 1945 Arbeitnehmerrechte praktisch außer Kraft gesetzt worden und Gewerkschafter politischen Verfolgungen ausgesetzt waren, stellte die Einführung der betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitnehmer-Mitbestimmung einen zentralen Bestandteil der Demokratisierung in der Bundesrepublik dar. Mit der Einführung des Montanmitbestimmungsgesetzes von 1951 und dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 wurden speziell im Bergbau und in der Stahlindustrie der Arbeitnehmerseite Mitspracherechte eingeräumt, wie es sie zuvor in Deutschland nicht gegeben hatte.

Die Mitbestimmung erwies sich als Markstein in der Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Neben der Rolle des Betriebsräts fand das den deutlichsten Ausdruck in der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats, der nun zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestand. Darüber hinaus sah die Montanmitbestimmung die Vertretung der Arbeiter und Angestellten in der unmittelbaren Geschäftsführung vor. Hierfür wurde die neue Position des Arbeitsdirektors geschaffen, dem innerhalb der Unternehmensleitung der gesamte Geschäftsbereich der betrieblichen Personal-, Tarif- und Sozialpolitik unterstellt war. In der Praxis mussten diese nun verbrieften Mitspracherechte aber erst einmal durchgesetzt werden.

„Alles ehrwürdige Bergleute“

Vertrauensleute-Versammlung 1946

„Die Arbeitsdirektoren der ersten Stunde“

Anfänge der Mitbestimmung

„Auch im Aufsichtsrat habe ich mir nichts gefallen lassen“

Gegensätze im Aufsichtsrat

„Leidvoll, aber er hat es dann begriffen“

Stellung der PS-Direktoren

„Ein Gleichschritt mit den Belegschaften war nötig"

Mitbestimmung

Angesichts der Rolle, die die IG Bergbau und Energie bei der Gründung der Ruhrkohle 1968/69 spielte, fand auch die Mitbestimmung im nunmher größten deutschen Steinkohleunternehmen eine noch stärkere Verankerung. Zusätzlich zur Rolle des Arbeitsdirektors in den Vorständen des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften, wurde auf der Leitungsebene eines jeden Bergwerks der sog. PS-Direktor installiert, der auf der betrieblichen Ebene für das Personal- und Sozialwesen zuständig war. Im Konfliktfall fanden Arbeitnehmer hier eine Anlaufstelle auf höchster Ebene. Im betrieblichen Alltag mussten sich Betriebsräte gleichwohl immer wieder aufs Neue gegen die Beharrungskräfte von Autoritäts- und Hierarchiedenken im Bergbau durchsetzen.

Von betrieblichen Konflikten bis zur Bergbaudiskothek

Jugendvertretung um 1970

„Und Klappe gleich Klappe!“

Erste Konflikte als freigestellter Betriebsrat

„Ich habe lange gebraucht, um das alles zu lernen“

Wege um sich als Betriebsrat durchzusetzen

„Das waren die Spezialisten vor Ort“

Konflikte um die Eingruppierung türkischer Arbeiter

„Wir mussten immer wieder mal jeden Betrieb anfahren“

Betriebsrat einer Bergbauspezialgesellschaft

„Das war nicht immer eitel Sonnenschein“

Blick als Führungskraft auf die Mitbestimmung

Insbesondere im Zuge von Stilllegungen und Personalabbau war allerdings die Stellung der Mitbestimmungsvertreter auch prekär. Sowohl Betriebsräte als auch – und nicht zuletzt – Arbeits- und PS-Direktoren mussten Verantwortung in Schließungsprozessen übernehmen. Besonders seit den 1990er Jahren, als sich der Druck erhöhte, Personal abzubauen, immer unter der Prämisse der Sozialverträglichkeit, kam den PS-Direktoren einen besonders schwierige Rolle zu, um die Interessen der Belegschaften und Vorgaben aus Politik und Unternehmen auszutarieren.

„Also es waren da schon eine Menge Aufgaben“

Aufgaben und Verantwortung als PS-Direktor

„Man musste ja auf die Leute zugehen“

Lobbyarbeit in der Politik